STEUERBAR - Der NWB Podcast für Steuerprofis

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Der Podcast für Steuerprofis

#07 - Kassenbonpflicht

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Die sozialen Netzwerke sind neuerdings voll von Bildern des "Kassenbonwahnsinns": Körbe voller Bons, Aufrufe, die Kaufbelege ans Finanzamt zu schicken … Der Ärger über die neue Verordnung steigt, vor allem bei kleineren Betrieben. Der Schaden für die Umwelt sowie der bürokratische Aufwand stehen - so scheint es - in keinem Verhältnis zum Nutzen der ganzen Sache.

Tobias Teutemacher stellt sich unseren Fragen zur Kassenbonpflicht und gibt einen Einblick in das Für und Wider. Warum das Gesetz für ihn auch in Zeiten eines neuen Umweltaktivismus Sinn macht, hört ihr in dieser Folge!

Die Links aus der Sendung:

In unserer heutigen Folge sprechen wir über die Kassenbonpflicht. An dieser Stelle findest Du die Links der Sendung:

Themenseite Kassenführung auf nwb.de: https://www.nwb.de/kassenfuehrung

NWB Betriebsprüfungs-Kartei Online: https://shop.nwb.de/Artikel/N/BPK

Handbuch zur Kassenführung: https://shop.nwb.de/Artikel/H/65313N

Praxis-GoBD: https://shop.nwb.de/Artikel/P/66701N

Der Autor: https://shop.nwb.de/Autoren/T/200830

NWB Rechnungswesen: https://shop.nwb.de/Artikel/N/RWESEN


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Kommentare

by Franziska on
Hallo TaxTeach, danke für deinen Kommentar! Wir freuen uns, dass dir der Podcast gefallen hat!! Auf Applegeräten findest du uns bei "Podcasts", also im Apple-eigenen Podcast-Player (da es iTunes ja nicht mehr gibt...) Ansonsten sind wir wie du schreibst bei Spotify, Podigee auf unserer Webseite steuerbar-podcast.de und bei Youtube. Viele Grüße und wir hören uns ;)
by TaxTeach on
Vielen Dank, ein toller Podcast! Sehr lehrreich, interessant und kurzweilig! Bei iTunes konnte ich die „Steuerbar“ nicht finden, nur bei Spotify und direkt hier im Internet, bleibt das so oder habe ich es übersehen?
by Franziska on
Hallo Christian, vielen Dank für deinen Kommentar! Wir freuen uns, dass du unseren Podcast so interessiert verfolgt hast und hoffen, dich als Hörer gewonnen zu haben! Hier nun die Antwort auf deine Frage von unserem Gast, Tobias Teutemacher: Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, wurde § 146 Abs. 1 S. 1 AO geändert. Nunmehr besteht für die Einzelaufzeichnungspflicht eine klare gesetzliche Grundlage. Jeder Geschäftsvorfall muss - bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (z.B. elektronische Registrierkassen, PC-Kassen-System, App-Kassen-System, etc.) - so aufgezeichnet werden, dass dieser jederzeit eindeutig in seine Einzelpositionen aufgegliedert werden kann. Vereinfacht gesagt: Der Geschäftsvorfall muss so aufgezeichnet werden, wie er sich tatsächlich im täglichen Leben abspielt. Zeitnah, d. h. möglichst unmittelbar zu der Entstehung des jeweiligen Geschäftsvorfalles aufzuzeichnen, sind der verkaufte, eindeutig bezeichnete Artikel, der endgültige Einzelverkaufspreis, der dazugehörige Umsatzsteuersatz und -betrag, vereinbarte Preisminderungen, die Zahlungsart (bar oder unbar), das Datum und der Zeitpunkt des Umsatzes sowie die verkaufte Menge bzw. Anzahl. Für Dich in der gehobenen Gastronomie bedeutet dies, dass dem Kunden zunächst eine Zwischenrechnung gebracht wird, auf der z.B. noch steht, dass der Kunde bar zahlen wird. Zahlt der Kunde dann mit Kreditkarte, muss zwingend im Kassensystem der Zahlungsweg von "BAR" auf "KREDITKARTE" geändert werden. Diese Änderungen lassen die modernen Kassensysteme ohne Probleme zu. Die richtige Erfassung der Zahlungswege hat auch Bedeutung, wenn zukünftig über die zertifizierte technische Sicherheits-Einrichtung die digitalen Grundaufzeichnungen mit protokolliert werden, denn nach § 2 Kassensicherungsverordnung muss auch hier die richtige Zahlungsart protokolliert werden. Was nicht zulässig ist, aber in der Praxis der Gastronomie häufig vorkommt, ist, dass sämtliche Umsätze als "BAR"-Umsatz erfasst werden und die Korrektur erst im Kassenbericht bzw. Kassenbuch vorgenommen wird. Näheres zu der Problematik findest Du u.a. in Tz. 2.4 (S. 34 - 39) und Kapitel X (S. 107 - 111) meines Handbuchs zur Kassenführung (3. Auflage). Schöne Grüße Tobias Teutemacher
by Christian Puszies on
Hallo Zusammen, eine Nachfrage zu eurem schönen Podcast: Ich hab selber BWL studiert, arbeite jetzt aber als Barkeeper in der Gastronomie, deswegen ein spannendes Thema für mich. Gerade weil die Kneipe und der Bäcker die beiden großen Beispiele sind in der Diskussion um die Bonpflicht. Im Podcast wurde auch wieder das Beispiel genannt von dem Bier und dem Schnitzel. "Wenn man nun die Rechnung bestellt, kommt der Kellner und bring einem die Rechnung". Genau so passiert das aber nie (und wäre ja auch zu einfach), weil viele Kassensysteme zum Abschließen eines Tisches die Angabe zur Zahlart verlangen. Je nach System mehr oder weniger detailert (Bar/Giro/Kredit vs Bar/EC/Vpay/Visa/Master/Amex etc). Deswegen bringen die meisten Bars (ich kann hier hauptsächlich für gehobene Bars sprechen) eine Zwischenrechnung für den Betrag, nehmen die Zahlart angegen und können dann erst mit dieser Information den Tisch richtig abschließen. Sobald man sich vertippt, sorgt das Abends in der Abrechnung immer für Riesenärger und Detektivarbeit. Also muss ich eine Zwischenrechnung ausdrucken und dann den eigentlichen Beleg. Einfaches Fragen "wie zahlen Sie denn?" geht aus verschiedenen Gründen nicht. Nun zur Frage: Gibt es da eine rechtliche Vorgabe, dass die Kassensysteme diese Information der Zahlart speichern müssen? Ist dies lediglich eine Info-Ebene, die die Kassenhersteller für die interne Kontrolle eingezogen haben? Vielen Dank!

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Über diesen Podcast

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