#12 - Das Konjunkturpaket
Diese Folge wird Ihnen präsentiert von der Steuer-Fachschule Dr. Endriss. Deutschlands größter Spezialschule für Rechnungswesen, Steuerrecht und Controlling. Endriss - Führt zum Erfolg. Seit 1950. https://www.endriss.de/
Viele Worte wurden in den letzten Wochen darüber gemacht: Das am 01.07. inkraft tretende Konjunkturpaket der Bundesregierung beschäftigt gerade die Steuerberaterbranche.
Diesmal sind uns Marco Fuß, seit 2013 Geschäftsführer der ZfU Steuerberatungsgesellschaft in Münster und Daniel Telg genannt Kortmann, Rechtsanwalt und Steuerberater, bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatergesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, zugeschaltet.
Das Konjunkturprogramm umfasst 57 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 130 Mrd. Euro: Neben dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket, gibt es das Zukunftspaket sowie Maßnahmen, die der europäischen und internationalen Verantwortung Rechnung tragen sollen.
Insbesondere befassen wir uns in dieser Episode mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz. Welche Maßnahmen sind hier besonders nennenswert, wo verstecken sich Stolpersteine? An einigen Stellen ist besondere Umsicht gefragt - mithilfe der richtigen Vorgehensweise kann aus der Umsatzsteuersenkung voller Nutzen gezogen werden.
Ebenso besprechen wir Sonderregelungen und weiterhin ungeklärte Fragen, die - hoffentlich bald - vom Bundesministerium der Finanzen beantwortet werden.
Die Links aus der Sendung:
In unserer heutigen Folge sprechen wir über das von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket. An dieser Stelle findest Du die Links der Sendung:
Nach unserer Aufnahme am 23.06.2020 gab es bereits Aktualisierungen vonseiten des Bundesministeriums der Finanzen. Alle Neuerungen findest du weiter unten im Text unter UPDATE.
Xing: ZfU Steuerberatungsgesellschaft mbH https://www.xing.com/companies/zfusteuerberatungsgesellschaftmbh
LinkedIn: Marco Fuß: https://de.linkedin.com/in/marco-fu%C3%9F-35a3b7173
Daniel Telg genannt Kortmann: https://de.linkedin.com/in/daniel-telg-genannt-kortmann-313755101
NWB Akademie: Steuerliche Brennpunkte bei Immobilien - Steueroptimierung bei Immobilien im Betriebs- und Privatvermögen https://www.nwb-akademie.de/special-pages/veranstaltungsansicht/?tx_nwbseminare_pi2%5Buid%5D=141&cHash=3e0f77167dcba3f4253f6fc745df8bdf
Steuern mobil: Landing Page: http://www.nwb-verlag.de/stmo/v4/?et_sub=96857
Shop: https://shop.nwb.de/Artikel/S/NAUDIO.aspx?b=j
UPDATE: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat heute die (hoffentlich nur erste) Aktualisierung zum Entwurf des BMF-Schreibens bezüglich der Anwendungsfragen aufgrund der temporären Senkung der Umsatzsteuersätze veröffentlicht.
In diesem Rahmen hat sich das BMF auch zur deklaratorischen Abwicklung der Umsatzsteuersenkung geäußert. Sämtliche Umsätze mit den reduzierten Steuersätzen (16% bzw. 5%) werden in einer Kennziffer (35) in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen gemeinsam zu deklarieren sein. Dies wurde von der Finanzverwaltung bereits als „unbürokratische Unterstützung“ angekündigt. Inwieweit diese Vorgehensweise nicht eher zu Abstimmungsschwierigkeiten führen wird, bleibt abzuwarten.
Eine ersehnte Nichtbeanstandungsregel für den „B2B-Bereich“ enthält auch der aktuelle Entwurf leider nicht. Vielmehr werden noch einmal die für den Unternehmer negativen Folgen eines überhöhten Steuerausweises (§ 14c UStG) erläutert. Hier gibt es für den „B2B-Bereich“ lediglich eine Übergangsfrist von einem Monat (vgl. 3.12 des Entwurfs).
Ebenso hat das BMF noch einmal seine bereits im ersten Entwurf zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung bekräftigt, dass es auch zukünftig Einzweckgutscheine im umsatzsteuerlichen Sinne geben wird. Deren Besteuerung erfolgt bereits im Zeitpunkt der Ausgabe.
Zu begrüßen ist die Klarstellung, dass sog. Dauerrechnungen durch eine separate Ergänzung des zugrundeliegenden Vertrags angepasst werden können.
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